Beschlüsse aus Mitglieder-hauptversammlungen des KGV "Frohsinn" e.V. Penig

2022 - Beschlüsse der Mitgliederhauptversammlung am 28.05.2022

  1. Der bisherige Vorstand wurde einstimmig entlastet.
  2. Die neuen Vorstandsmitglieder Andreas Günther, Johannes Grodde, Andreas Bilz, Jana Zimmermann wurden einstimmig gewählt.
  3. Es wurde einstimmig beschlossen, die Satzung zu ändern und den Fachberater nicht mehr als vertretungsberechtigtes Vorstands- mitglied zu wählen.
  4. Die Mitglieder beschließen einstimmig die Kosten des Wasserrohrbruchs Linde II bis IV in Höhe von 19,50 € pro Mitglied gemäß § 9 und 11 der Satzung zu verteilen.
  5. Es wird einstimmig beschlossen, die Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder anzupassen.

2016 - Beschlüsse der Mitgliederhauptversammlung

In der Mitgliederversammlung 2016 wurde beschlossen, für nicht geleistete Pflegestunden werden 10 Euro berechnet. Diese 8 Stunden müssen nachweislich mit Datum und Unterschrift des verantwortlichen Abteilungsobmann oder Vorstandsmitgliedern abgegeben werden. Das hat zeitnah zu erfolgen und ist Pflicht des jeweiligen Vereinsmitgliedes.
Wer noch keinen Vertrag wegen eines Pflegegartens hat, bitte umgehend bei Johannes Grodde melden, um eine Erfassung durchführen zu können.

Der Vorstand


2011 - Beschlüsse der Mitgliederhauptversammlung

  1. Aus Altersgründen tritt Gartenfreund Manfred Adam vom Amt des Schatzmeisters zurück und tritt aus dem vertretungsberechtigten Vorstand aus.Gartenfreundin Andrea Löffler stellt sich als neues Mitglied des Vertretungsberechtigten Vorstandes zur Wahl,wird einstimmig gewählt und übernimmt das Amt des Schatzmeisters.
  2. Die Neufassung der Satzung des KGV „Frohsinn“ e. V. Penig wurde durch die Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen und ist somit gültig.
  3. Die folgenden Personen wurden einstimmig als nichtvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gewählt. Manfred Adam, Gerald Semper, Heinz Härtwig, Jürgen Harnack, Manfred Polster, Rolf Walther, Dieter Wermann, Frank Grube, Brigitte Steinborn
  4. In der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober des jeweiligen Jahres, werden alle Termine für Mitgliederversammlungen und sonstige Bekanntmachungen des Vorstandes an den bekannten Schautafeln und Schaukästen ausgehängt. Die Mitglieder verzichten in dieser Zeit auf eine persönliches Anschreiben.
  5. Die Stundenanzahl der Gemeinschaftsleistung wird auf 8 Stunden erhöht und der Ersatzbetrag pro nicht geleisteter Stunde beträgt 5,00 € .
  6. Die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages auf 31,00 € pro Jahr.
  7. Die Einführung einer Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder oder andere für den Vorstand tätige Vereinsmitglieder.

Abteilungskassierer:
0,70 € pro Rechnung
(mit den Gemeinschafts­leistungsstunden Verrechenbar)
Nicht vertretungsberechtigter Vorstand:
75,00 € im Jahr / Mitglied
Vertretungsberechtigter Vorstand:
150,00 € im Jahr / Mitglied
Vorstandsvorsitzender:
225,00 € im Jahr

12.11.2011